Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 26.09.00 Palinger Weg / Lauer Weg

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Schlutup und um­fasst die Flurstücke 19, 28/88, 28/100, 28/141, 28/142, 68/24, 68/25, 68/26 und 127/18 sowie teilweise die Flurstück 28/134, 64/9 und 68/27 auf der Flur 3, Gemarkung Schlutup.

Begrenzt wird das 1,4 ha große Plangebiet durch:

  • den Palinger Weg im Westen,
  • den Lauer Weg und Tannenschlag im Osten,
  • die Mecklenburger Straße im Norden und
  • die Grundstücke des Palinger Weges Nr. 7 sowie die Grundstücke Tannenschlag Nr. 2, 2a, 4 und 6 im Süden.

 

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die geplante Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegt unterhalb des im § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB definierten Anwendungsgrenzwertes von 20.000 m².

Des Weiteren werden durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter, die der Anwendung des § 13 a BauGB entgegenstehen.

Die gesetzlichen Regelungen des § 13 a BauGB zielen darauf ab, die Verfahrensdauer zu verkürzen (beschleunigtes Verfahren). So kann der Flächennutzungsplan bei abweichenden Darstellungen von den Festsetzungsinhalten des Bebauungsplanes ohne eigenständiges Änderungsverfahren auf dem Wege der Berichtigung angepasst werden. Im vorliegenden Fall ist dies von Bedeutung, da der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck den Bereich des ehemaligen Produktionssandorts als gewerbliche Bauflächen darstellt. Der Flächennutzungsplan wird nach Rechtskraft des Bebauungsplanes angepasst.

Gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 abgesehen.

Unbeachtlich dessen werden die umweltrelevanten Faktoren bewertet und in der Begründung beschrieben.

Von der in § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB eröffneten Möglichkeit des Verzichts auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird hingegen abgesehen.

Städtebauliches Ziel

Grundlegendes städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die brachgefallene Produktionsfläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Das Wohngebiet soll insgesamt dazu beitragen, Schlutup als einen attraktiven Wohnstandort weiterzuentwickeln. Das von Grün umgebene, ruhig gelegene Quartier bietet seinen künftigen Bewohner:innen soziale Infrastruktureinrichtungen in der Nähe, die fußläufige Erreichbarkeit des Schlutuper Stadtteilzentrums und eine verkehrsgünstige Anbindung.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Downloads

Bebauungsplan 26.09.00 Palinger Weg / Lauer Weg

1. Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes 26.09.00 (PDF)

2.1 geotechnischer Untersuchungsbericht Teil 1 (PDF)

2.1.1 geotechnischer Untersuchungsbericht Pläne (PDF)

2.2 geotechnischer Untersuchungsbericht Teil 2 (PDF)

2.3 geotechnischer Bericht (PDF)

2.4 geotechnischer Stellungnahme (PDF)

3. Bestand Biotop- und Nutzungstypen (PDF)

4.1 artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil 1 (PDF)

4.2 artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil 2 (PDF)

5. städtebauliches Konzept (PDF)

6. wasserwirtschaftlicher Begleitplan (PDF)

7. A-RW 1-Nachweis (PDF)

Die PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH wurde von der Hansestadt Lübeck mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Im Namen und im Auftrag der Hansestadt Lübeck bitte ich Sie, spätestens bis zum 29.12.2023 Ihre Stellungnahme sowie Hinweise zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB o.g. Bauleitplan abzugeben.

Soweit für Ihre Stellungnahme erforderlich, können wir Ihnen die Unterlagen nach Aufforderung gern auch in Papierform zur Verfügung stellen.

Ihre Stellungnahme können Sie gerne an die E-Mail luebeck@prokom-planung.de oder per Post an die o.g. Lübecker Adresse senden. Sollten Ihre Belange nicht betroffen sein, bitte ich trotzdem um eine entsprechende Nachricht.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Borchers, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure
Tel.: 0451 / 610 20 26

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