Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet des 148. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Travemünde, Stadtbezirk Ivendorf und umfasst die Flurstücke 149, 152 und tlw. 177 auf der Flur 2 der Gemarkung Ivendorf.
Ergänzend zum Geltungsbereich der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Plangebiet des Bebauungsplanes 31.09.00 zudem die Flurstücke 175 und 177 sowie Teile des Flurstücks 66 auf der Flur 2 der Gemarkung Ivendorf.
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch:
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erfolgen in einem regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, welche in Form des Umweltberichtes gesonderter Teil der Begründung wird.
Städtebauliches Ziel
Ziel der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die Grundlage für die parallel stattfindende Aufstellung des Bebauungsplanes 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark zu schaffen, der gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen des Plangebietes derzeit als landwirtschaftliche Flächen dar. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Flächen für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage in ihrer Darstellung entsprechend anzupassen. Die für den Bebauungsplan notwendigen Ausgleichsflächen befinden sich unmittelbar südlich der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage. Für diese Flächen ist keine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
148. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan 31.09.00 „Ivendorfer Landstraße / Solarpark“
Die PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH wurde von der Hansestadt Lübeck mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Im Namen und im Auftrag der Hansestadt Lübeck bitte ich Sie, spätestens bis zum 15.12.2023 Ihre Stellungnahme sowie Hinweise zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB o.g. Bauleitplan abzugeben.
Soweit für Ihre Stellungnahme erforderlich, können wir Ihnen die Unterlagen nach Aufforderung gern auch in Papierform zur Verfügung stellen.
Ihre Stellungnahme können Sie gerne an die E-Mail luebeck@prokom-planung.de oder per Post an die o.g. Lübecker Adresse senden. Sollten Ihre Belange nicht betroffen sein, bitte ich trotzdem um eine entsprechende Nachricht.
Herr Borchers, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH
Tel.: 0451 / 610 20 26
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