für das Gebiet westlich der Mühlenstraße (L159), südlich der Bebauung Mühlenstraße Hs. Nr. 22 und gegenüber der Bebauung Mühlenstraße Hs. Nr. 29 in südlicher Ortsrandlage der Gemeinde Hamfelde.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Lage des Plangebiets
Der Plangeltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortslage Hamfelde im Übergang zur freien Landschaft.
Das Plangebiete wird gebildet durch Teile des Flurstückes Nr. 47/1 sowie Teilen des Flurstückes Nr. 50/2 (Mühlenstraße) der Flur 1 auf der Gemarkung Hamfelde. Das so gebildete Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,58 ha.
Es wird begrenzt durch:
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erfolgen in einem regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, welche in Form des Umweltberichtes gesonderter Teil der Begründung wird.
Städtebauliches Ziel
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Gemeinschaftsstandortes für die Feuerwehr in der Gemeinde Hamfelde und Dahmker.
Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
1. Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF)
2. Begründung zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (PDF)
3. Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 (PDF)
4. Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 (PDF)
5. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4
6. Bebauungskonzept (PDF)
7. Bestand Biotop- und Nutzungstypen (PDF)
Die PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH wurde von der Gemeinde mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Im Namen und im Auftrag der Gemeinde Kramerhof bitte ich Sie, spätestens bis zum 05.09.2022 Ihre Stellungnahme sowie Hinweise zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB o.g. Bauleitplan abzugeben.
Soweit für Ihre Stellungnahme erforderlich, können wir Ihnen die Unterlagen nach Aufforderung gern auch in Papierform zur Verfügung stellen.
Ihre Stellungnahme können Sie gerne an die E-Mail luebeck@prokom-planung.de oder per Post an die o.g. Lübecker Adresse senden. Sollten Ihre Belange nicht betroffen sein, bitte ich trotzdem um eine entsprechende Nachricht.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Clasen, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure
Tel.: 0451 / 610 20 26
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