Stadt Ratzeburg

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 der Stadt Ratzeburg

für das Gebiet Realschule – südl. Seminarweg und Schulstraße, westl. Schulstraße und nördl. des Küchensees in der Stadt Ratzeburg.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca.1,0 ha und beinhaltet die Flurstücke Nr. 33/1, 33/2, 33/3, 60/10, 66, 102/8, 105/1, 119/33 und 122/44 auf der Flur 13 der Gemarkung Ratzeburg.

Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch:

  • den Seminarweg und die Schulstraße im Norden,
  • anschließende Wohnbebauung der Schulstraße im Osten,
  • die Promenade entlang des Küchensees im Süden und
  • die Bestandsbebauung „Hubertus am See“ im Westen.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

Verfahren

Der Planungs-, Bau- und Umweltbeschluss der Stadt Ratzeburg hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 56 für das Gebiet „Realschule – südl. Seminarweg und Schulstraße, westl. Schulstraße und nördl. des Küchensees“ in der Stadt Ratzeburg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 wird eine Umnutzung und Neustrukturierung im vorhandenen Innenbereich gemäß § 13 a BauGB ermöglicht. Eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² gemäß § 19 Abs. 2 der BauNVO wird weit unterschritten. Eine Beeinträchtigung von Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (Natura 2000 – Gebiete) ist nicht zu erwarten.

Des Weiteren werden durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter, die der Anwendung des § 13 a BauGB entgegenstehen würden.

Die gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, die Verfahrensdauer des Aufstellungsverfahrens zu verkürzen (beschleunigtes Verfahren). So kann der Flächennutzungsplan bei abweichenden Darstellungen von den Festsetzungsinhalten des Bebauungsplanes ohne eigenständiges Änderungsverfahren auf dem Wege der Berichtigung angepasst werden. Im vorliegenden Fall ist dies insoweit von Bedeutung, als der wirksame Flächennutzungsplan innerhalb des Plangebietes eine Fläche für Gemeinbedarf darstellt.

Gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren innerhalb der Planaufstellung beachtet und innerhalb der Begründung beschrieben.

Eine frühzeitige Unterrichtung der Behörden wird durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit hat in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 30.03.2022 bereits stattgefunden.

Städtebauliches Ziel

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zuge der Berichtigung, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Kultur- und Bildungszentrums in dem historischen Gebäude der Ernst-Barlach-Schule sowie die Absicherung des Bestandes der Pestalozzi-Förderschule.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Downloads

Bebauungsplan Nr. 56 (2. Änderung)

  1. Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 (2. Änderung) (PDF)
  2. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 56 (2. Änderung) (PDF)
  3. Begründung zum Vorentwurf Bebauungsplanes Nr. 56 (2. Änderung) (PDF)
  4. Bestand Biotop- und Nutzungstypen (PDF)
  5. 87. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung (PDF)
  6. Ergebnisbericht zum Vorkommen von Fledermausquartieren (PDF)

Die PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH wurde von der Stadt Ratzeburg mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Im Namen und im Auftrag der Stadt Ratzeburg bitte ich Sie, spätestens bis zum 15.12.2023 Ihre Stellungnahme sowie Hinweise zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB o.g. Bauleitplan abzugeben.

Soweit für Ihre Stellungnahme erforderlich, können wir Ihnen die Unterlagen nach Aufforderung gern auch in Papierform zur Verfügung stellen.

Ihre Stellungnahme können Sie gerne an die E-Mail luebeck@prokom-planung.de oder per Post an die o.g. Lübecker Adresse senden. Sollten Ihre Belange nicht betroffen sein, bitte ich trotzdem um eine entsprechende Nachricht.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Borchers, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH
Tel.: 0451 / 610 20 26

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